ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fair geregelt.
Gut vorbereitet.

Die Vertragsbedingungen für Reisen, Trainingscamps und Arrangements von Champions Training.

Für deine Buchung bei Champions Training.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reisen, Trainingscamps und Arrangements, die mit Champions Training, Inhaber Arnold Wartinger, Normandiestr. 7, 31542 Bad Nenndorf, geschlossen werden.

Soweit es sich bei dem gebuchten Angebot um eine Pauschalreise handelt, gelten ergänzend und vorrangig die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Reiseausschreibung gehen diesen AGB vor.

Rennradreisen setzen Eigenverantwortung voraus.

Die Teilnahme setzt eine für das jeweils ausgeschriebene Sportprogramm ausreichende körperliche Verfassung, geeignete Sportausrüstung und ein verkehrssicheres Fahrrad voraus, soweit kein Mietrad vereinbart wurde. Die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.

Jeder Teilnehmer ist für die realistische Einschätzung seines Leistungsvermögens selbst verantwortlich. Bei gesundheitlichen Zweifeln empfehlen wir vor Reisebeginn eine ärztliche oder sportmedizinische Abklärung. Die Straßenverkehrsordnung und die Anweisungen der Guides zur Sicherheit der Gruppe sind zu beachten.

Verbindlich buchen. Persönlich bestätigt.

Die Buchung kann insbesondere über das Online-Buchungsformular, per E-Mail oder nach individueller Abstimmung erfolgen. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Buchende ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Reisevertrags ab und erklärt, dass die bei der Buchung einbezogenen AGB für die Buchung gelten.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Champions Training zustande, in der Regel durch Übersendung der Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.

Bucht eine Person zugleich für weitere Teilnehmer, hat sie für deren vertragliche Verpflichtungen nur einzustehen, wenn sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Wichtig: Mit „Buchung absenden“ bzw. „Jetzt buchen“ gibt der Kunde eine verbindliche Buchung ab. Champions Training bestätigt anschließend den Vertrag.

20 % Anzahlung. Restzahlung 8 Wochen vorher.

Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Reisepreises fällig. Der verbleibende Reisepreis muss spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn bei Champions Training eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb von 8 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis nach Vertragsschluss fällig.

Soweit für die gebuchte Leistung die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreisen gelten, werden Zahlungen vor Beendigung der Reise nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Insolvenzsicherung verlangt oder angenommen.

Maßgeblich sind der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Reisepreis und die dort aufgeführten Zusatzleistungen. Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen werden in der jeweiligen Reiseausschreibung kenntlich gemacht.

Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, kann Champions Training nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und eine gegebenenfalls geschuldete Rücktrittsentschädigung verlangen.

Entscheidend ist die konkrete Reise.

Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der zum Buchungszeitpunkt maßgeblichen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungsbestätigung.

Bei Rennradreisen können Streckenführung, Tagesetappen, Startzeiten oder sportliche Programmpunkte insbesondere wegen Wetter, Straßensperrungen, Sicherheitslage, Leistungsniveau der Gruppe oder behördlicher Vorgaben angepasst werden, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändert wird. Für erhebliche Vertragsänderungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Ist die Teilnahme eines ausdrücklich angekündigten prominenten Guides oder (Ex-)Profis ein wesentlicher Bestandteil der Reise und fällt diese Person aus, informiert Champions Training die Teilnehmer so früh wie möglich und bemüht sich um angemessenen Ersatz. Gesetzliche Rechte bei einer wesentlichen Änderung bleiben unberührt.

Stornierung vor Reisebeginn.

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Champions Training. Zur besseren Nachweisbarkeit empfehlen wir die Erklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail.

Champions Training kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung die nachfolgenden Entschädigungspauschalen verlangen. Bei ihrer Bemessung sind insbesondere der Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn, die erfahrungsgemäß ersparten Aufwendungen sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. In die Kalkulation fließt ein, dass Champions Training Hotels, Guides, Transfers, Begleitfahrzeuge, Startplätze und weitere Leistungen je nach Reise bereits frühzeitig verbindlich reserviert oder einkauft und diese mit zunehmender Nähe zum Reisebeginn häufig nur eingeschränkt oder nicht mehr anderweitig verwerten kann:

bis 61 Tage10 %
60–25 Tage60 %
24–5 Tage80 %
ab 4 Tage / Nichtantritt100 %

Die Prozentangaben beziehen sich auf den vereinbarten Arrangement- bzw. Reisepreis einschließlich der gebuchten Leistungen. Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Champions Training kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Champions Training bleibt umgekehrt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Fall eine höhere angemessene Entschädigung entstanden ist; in diesem Fall wird die verlangte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret berechnet und auf Verlangen begründet.

Das gesetzliche Recht, bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unter den Voraussetzungen des § 651h Abs. 3 BGB ohne Entschädigung zurückzutreten, bleibt unberührt.

Besondere Regeln bei fest gebundenen Kontingenten.

Bei Reisen und Arrangements mit einem an die Buchung gekoppelten Startplatz – insbesondere zum Ötztaler Radmarathon, Mallorca 312 oder vergleichbaren Veranstaltungen – beschafft Champions Training Startplätze teilweise ausschließlich in Verbindung mit verbindlich eingekauften Hotel- oder Veranstaltungskontingenten. Diese Kontingente werden von Champions Training häufig lange vor Reisebeginn fest übernommen und können nach den Vorgaben des Hotels oder Veranstalters nur bis zu bestimmten Fristen geändert, übertragen oder storniert werden.

Bei einer Stornierung vor Ablauf der jeweiligen Ummelde- oder Übertragungsfrist können neben der auf die übrigen Reiseleistungen entfallenden Rücktrittsentschädigung die nicht erstattbaren offiziellen Kosten des Startplatzes sowie eine Bearbeitungsgebühr von 60 € pro Person anfallen, soweit diese Positionen für die konkrete Buchung anfallen und nicht bereits in der Entschädigung berücksichtigt sind.

Nach Ablauf der für das jeweilige Event geltenden Ummelde-, Übertragungs- oder Stornofrist können für den Startplatz und das damit fest verbundene Hotelarrangement anstelle der allgemeinen Staffel bis zu 100 % Stornokosten anfallen, wenn diese Leistungen nicht mehr storniert, übertragen oder anderweitig verwertet werden können. Die für das jeweilige Event maßgebliche Frist wird in der Reiseausschreibung, Buchungsbestätigung oder den Veranstaltungsinformationen mitgeteilt.

Auch für diese Sonderregelung bleibt dem Reisenden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Soweit eine anderweitige Verwertung möglich ist, wird sie bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.

Wenn jemand anderes übernehmen soll.

Bei Pauschalreisen kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in den Reisevertrag eintritt. Eine Erklärung, die Champions Training spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, ist gesetzlich in jedem Fall rechtzeitig. Champions Training kann dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

Für den Reisepreis und angemessene, tatsächlich durch die Vertragsübertragung entstehende Mehrkosten haften der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson nach Maßgabe des Gesetzes. Bei personenbezogenen Startplätzen oder Fremdleistungen gelten zusätzlich die Übertragungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers.

Andere Umbuchungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht außerhalb der gesetzlichen Vertragsübertragung nur, wenn dies vereinbart wird.

Grundsätzlich 8 Personen.

Die Mindestteilnehmerzahl für Reisen und Camps von Champions Training beträgt grundsätzlich 8 Personen, sofern in der jeweiligen Reiseausschreibung keine abweichende Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich angegeben ist.

Wird die maßgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Champions Training vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als sechs Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als zwei Tagen zugehen.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet. Alternativ kann Champions Training eine Umbuchung anbieten; die Entscheidung darüber liegt beim Reisenden.

Wenn eine Reise nicht wie geplant möglich ist.

Für unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gelten die gesetzlichen Regelungen des Pauschalreiserechts, soweit diese auf die gebuchte Reise anwendbar sind. Champions Training kann vor Reisebeginn ohne Entschädigungspflicht zurücktreten, wenn solche Umstände die Vertragserfüllung verhindern; der Rücktritt wird unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt und erhaltene Zahlungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben erstattet.

Das entsprechende gesetzliche Rücktrittsrecht des Reisenden bleibt unberührt. Für notwendige Maßnahmen, Ersatzleistungen, Rückbeförderung oder zusätzliche Beherbergung während einer bereits begonnenen Pauschalreise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bitte gib uns vor Ort die Chance, zu helfen.

Ist eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß, hat der Reisende einen Reisemangel Champions Training unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige kann insbesondere gegenüber dem Reiseleiter bzw. der von Champions Training benannten Kontaktstelle erfolgen. Champions Training ist Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen, soweit nicht sofortige Abhilfe erforderlich ist oder diese verweigert wird.

Die gesetzlichen Rechte auf Abhilfe, gegebenenfalls Selbstabhilfe und Aufwendungsersatz, Ersatzleistungen, Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben unberührt.

Sicherheit ist Teamarbeit.

Rennradfahren ist mit typischen sportlichen und verkehrsbedingten Risiken verbunden. Die Teilnahme erfolgt innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens eigenverantwortlich. Das entbindet Champions Training nicht von gesetzlichen Organisations-, Schutz- und Verkehrssicherungspflichten.

Champions Training haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit bei einer Pauschalreise gesetzlich zulässig, kann die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt sein. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

Für Schäden, die ausschließlich dadurch entstehen, dass ein Teilnehmer die geltende Straßenverkehrsordnung oder konkrete Sicherheitsanweisungen trotz Zumutbarkeit nicht beachtet, gelten die gesetzlichen Regelungen über Verantwortlichkeit und Mitverschulden.

Was Bestandteil der Reise ist – und was nicht.

Für Reiseleistungen, die Bestandteil des von Champions Training veranstalteten Pauschalreisevertrags sind, trägt Champions Training die gesetzliche Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung.

Werden Leistungen ausdrücklich und eindeutig lediglich als fremde Einzelleistungen vermittelt und sind sie nicht Bestandteil der Pauschalreise, kommt der Vertrag über diese Leistung mit dem jeweiligen Anbieter zustande. In diesem Fall gelten dessen Vertrags- und Teilnahmebedingungen. Die konkrete Reiseausschreibung weist darauf hin, wenn eine Leistung lediglich vermittelt wird.

Kontakt und rechtlicher Rahmen.

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Champions Training ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Reiseveranstalter

Champions Training · Inhaber Arnold Wartinger
Normandiestr. 7 · 31542 Bad Nenndorf · Deutschland
Telefon: +49 171 297 8998
E-Mail: info@champions-training.de

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Champions Training.

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